SGB 8 · § 31

Sozialpädagogische Familienhilfe

Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung von Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie erfordert die Mitarbeit der Familie.

UNSERE ZIELE

Die Sozialpädagogische Familienhilfe soll die Eigenkräfte der Familie aktivieren und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Unsere Fachkräfte tragen in der gemeinsamen Arbeit mit den Familien durch den Einsatz unterschiedlicher Methoden und Verfahren dazu bei, vorhandene Ressourcen zu Identifizieren, zu stärken und zudem neue, förderliche Sichtweisen und Handlungskompetenzen zu erarbeiten.

Die Zielgruppe

Sozialpädagogische Familienhilfe ist in der Regel eine ambulante Hilfe, die sich an die gesamte Familie richtet.

Unsere Vorgehensweise

Sozialpädagogische Familienhilfe bezieht sich auf unterschiedliche Aspekte wie die erzieherische Situation, die Beziehung zwischen Eltern und Kindern sowie zwischen Elternteilen, die gesundheitliche Situation von Eltern und Kindern, die materielle Situation der Familie (einschließlich der Wohnsituation) und das Verhältnis von Familie und sozialem Umfeld.

Grundsätzlich werden die Eltern im Rahmen der Sozialpädagogischen Familienhilfe in der Wahrnehmung ihrer Erziehungsaufgaben unterstützt. Wir nehmen in unserer Arbeit das gesamte Familiensystem in den Fokus unserer Aufmerksamkeit und haben die Haltung, dass es nicht nur Symptomträger gibt sondern auch ein dahinterstehendes Familiensystem, welches in seiner komplexen Struktur dafür sorgt, dass gezeigtes Problemverhalten zeitstabil bleibt.

Wir leiten Familien an, Konflikte eigenständig zu lösen, Schutzfaktoren zu aktivieren und aufzubauen sowie Risikofaktoren zu minimieren.

Hilfe zur Selbsthilfe ist ein Grundpfeiler unserer Arbeit.