SGB 8 · § 30

Erziehungsbeistand

Unser Erziehungsbeistand unterstützt Kinder und Jugendliche bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen – möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes – und fördert unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Entwicklung.

UNSERE ZIELE

Die Aufgabe des Erziehungsbeistandes besteht darin, Problemlagen von Kindern und Jugendlichen unter Einbeziehung ihres sozialen Umfeldes zu bearbeiten. Gegenstand der Betreuung sind insbesondere:

  • Beziehungen zwischen Eltern und Kindern/Jugendlichen

  • Identitätsbildung und Handlungskompetenzen

  • Herausforderungen in Schule, Ausbildung und Arbeit

  • andere soziale Systeme (z. B. Freundeskreis, Freizeit)

  • Unterstützung beim Zugang zu Systemen der materiellen Grundsicherung (Gesundheit, Wohnen, Einkommen usw.)

Die Zielgruppe

Der Wortlaut des § 30 versteht die Erziehungsbeistandschaft als sozialpädagogisches Hilfeangebot, das insbesondere auf die Unterstützung von Minderjährigen ausgerichtet ist und sich damit von Methoden derjenigen sozialpädagogischen Hilfen unterscheidet, die stärker die Familie in den Blick nehmen. Nach dem Konzept des SGB VIII arbeiten die Erziehungsbeistände auch mit Personensorgeberechtigten zusammen, die im Rahmen der Hilfeplanung ihre Zustimmung zu einer Erziehungsbeistandschaft geben müssen, und tragen zur Bewältigung von Erziehungsproblemen im Familienalltag bei. Dabei soll jedoch im Unterschied z.B. zur Sozialpädagogischen Familienhilfe stärker der junge Mensch selbst und dessen Wunsch nach Unterstützung im Mittelpunkt sozialpädagogischen Handelns stehen. Die Erziehungsbeistandschaft richtet sich also eher an etwas ältere Kinder und Jugendliche. Anspruchsinhaber:innen sind nach § 27 Abs. 1 jedoch die Personensorgeberechtigten (in Abgrenzung zu § 41, in welchem junge Volljährige selbst Anspruchsinhaber sind). Der Erziehungsbeistand beinhaltet die umfassende Unterstützung von Schulkindern, Jugendlichen oder jungen Volljährigen bezüglich ihrer persönlichen Förderung, ihrer sozialen Integration bis hin zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung. Der Bezug zur Herkunftsfamilie soll erhalten bleiben.

Unsere Vorgehensweise

Im Hinblick auf den erzieherischen Bedarf sind die Erziehungsbeistandschaften meist längerfristig angelegt. Wir wenden unterschiedliche Methoden der Sozialarbeit/Sozialpädagogik (Einzel- und Gruppenarbeit) an. Kernstück unserer Arbeit sind meist regelmäßige Beratungsgespräche mit den jungen Menschen und ihren Eltern. Auch wenn es sich zunächst um eine auf den einzelnen Menschen fokussierte Hilfe zu handeln scheint, ist die Elternarbeit (bzw. die Beratung und Unterstützung anderer Personen aus dem sozialen Umfeld) integraler und aus systemischer Perspektive unverzichtbarer Bestandteil der Erziehungsbeistandschaft.

Der Erziehungsbeistand unterstützt und fördert den jungen Menschen mit dem Ziel, ein wieder funktionierendes Familienleben zu ermöglichen oder die Verselbständigung zu begleiten.